Wie reichen Sie Ihre Dissertation ein und beantragen Ihre Doktorprüfung?
Hier finden Sie die einzelnen Schritte zur Abgabe Ihrer Promotion, Doktorprüfung und Urkundeaushändigung.
Hier finden Sie die einzelnen Schritte zur Abgabe Ihrer Promotion, Doktorprüfung und Urkundeaushändigung.
Wenn Sie Ihre Dissertation abgeschlossen haben, kontaktieren Sie bitte das Promotions- und Habilitationsbüro der Fakultät für Chemie und Pharmazie NUR, wenn Sie alle geforderten Unterlagen haben, um abgeben zu können.
Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen! Zur Bearbeitung der PDFs, speichern Sie diese bitte lokal. Öffnen Sie die PDF-Formulare (nicht im Webbrowser) und füllen Sie sie vor dem Ausdruck elektronisch aus.
1.1 entweder: das Original und die Kopie des Arbeitsvertrags bei einem Träger des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder und Kommunen, sowie Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts). Stipendien gelten nicht als Arbeitsverträge. Dabei darf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht länger als drei Monate zurück liegen.
oder: ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG. Dies kann auch für ausländische Bewerber / Bewerberinnen im Kreisverwaltungsreferat des Wohnortes in Deutschland beantragt werden. Das Führungszeugnis muss direkt ins Promotionsbüro (wichtig! z.Hd. Fr. Wührer) gesendet werden und bei der Terminvereinbarung bereits dort vorliegen. Bitte beantragen Sie es rechtzeitig bei der zuständigen Behörde (es kann bis zu 4 Wochen dauern). Das Führungszeugnis ist nur 3 Monate gültig.
1.2 Online-Formular "Abgabe der Dissertation". Füllen Sie bitte das Formular sorgfältig aus, wenn Sie in Kürze vorhaben, die notwendigen Dokumente im Promotionsbüro vorzulegen. Beachten Sie, dass auch bei nicht erfolgter Anmeldung im Promotionsbüro die Daten nach ca. 2 Wochen automatisch gelöscht werden! Bei der Abgabe der Dokumente und bevor Sie das Promotionsbüro für einen Termin kontaktieren, muss das gesendete Formular noch online sein. Bitte klicken Sie auf der Seite des Online-Formulars nach der Eingabe Ihrer Anmeldedaten auf „Anmelden“, um ein Konto zu erstellen. Wählen Sie eine Sprache aus (ganz unten rechts), in dem Sie "Deutsch" oder "Englisch" auswählen. Durch das Drücken auf „Abgeben“ wird die Anmeldung auf dem Server gespeichert und gesendet. Bevor Sie die Seite verlassen, drucken Sie bitte das Formular aus (Button „Bewerbungsdaten als PDF“) und unterschreiben Sie es im Original. Nach erfolgreicher Abgabe der Dokumente im Promotionsbüro werden die Daten des Online-Formulars auf dem Server gelöscht.
1.3 Ein Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache mit vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, -ort, Studiumsangaben etc.) und Originalunterschrift.
1.4 Zwei Exemplare der druckfertigen, fest gebundenen, paginierten Dissertation (Ausführung in DIN A4, keine Ringbindung), die ein Inhaltsverzeichnis / Table of contents und eine Zusammenfassung / Summary über Problemstellung und Ergebnis der gesamten Dissertation enthält, sind abzugeben. Die ersten zwei Seiten müssen als Mustertitelblatt.pdf (PDF, 13 KB) mit Ihrer Originalunterschrift auf Seite 2 jeweils in den beiden Exemplaren eingebunden sein. Ein verkürzter wissenschaftlicher Lebenslauf kann auf eigenen Wunsch auch enthalten sein. Der Gesamttitel darf nicht in Kapitälchen oder gänzlich in Kursiv geschrieben sein.
1.5 Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (PDF, 24 KB)
1.6 Versicherung an Eides statt (PDF, 13 KB)
1.8 Bestätigung der ordnungsgemässen Übergabe des Arbeitsplatzes (PDF, 52 KB). Das Formular muss von der Doktormutter oder dem Doktorvater (ggf. von der externen Betreuerin oder dem externen Betreuer) unterschrieben werden (notfalls kann es auch digital unterschreiben werden).
1.9 Promotionskommission (PDF, 88 KB) von der Doktormutter oder dem Doktorvater der Fakultät für Chemie und Pharmazie unterschrieben (notfalls kann es auch digital unterschreiben werden).
Die Promotionskommission wird von 6 Mitgliedern der Fakultät für Chemie und Pharmazie gebildet. Abweichend davon können 2 „externe Mitglieder“, die Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer (Professor*in oder mindestens Privatdozent*in, PD) sein müssen, einer anderen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München oder einer anderen Universität in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland angehören. In diesem Fall (besonders aus dem Ausland) wird eventuell eine Bestätigung des Doktorvaters / der Doktormutter über die genaue aktuelle Position des „externen Mitglieds“ benötigt, dass sein / ihr ausländische Titel einer deutschen W2- oder W3-Professur oder mindestens eine PD-Qualifikation entspricht (je nach Kommissionsbildung). Mindestens 4 Mitglieder der Promotionskommission müssen berufene, hauptamtlich tätige Professorinnen bzw. Professoren (W2/W3) sein. Das bedeutet, dass in der Kommission nur max. 2 Personen aus den Gruppen der Privatdozentinnen und Privatdozenten, der Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, der außerplanmäßigen Professorinnen und außerplanmäßigen Professoren, der im Ruhestand befindlichen Professorinnen oder Professoren sowie der zur Promotionsbetreuung berechtigte Nachwuchswissenschaftlerinnen oder Nachwuchswissenschaftler der Fakultät für Chemie und Pharmazie mitwirken dürfen.
Gültig NUR für Promotionen im Department Chemie (gemäß der 55. LK-Sitzung v. 16.01.2013): unter den ersten vier Prüfern der Liste im Formular muss eine „Fachfremde“ oder ein „Fachfremder“ vorkommen.
1.10 Einwilligungserklärung Disclose (PDF, 140 KB) für das digitale Verfahren.
1.11 Bewerberinnen bzw. Bewerber, die jemals an der LMU immatrikuliert waren (Hauptstudium und / oder Promotionsstudium), sollen bitte eine "Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung" beifügen.
Nach der Überprüfung der abgegebenen Unterlagen und nach der positiven Rückmeldung per Mail seitens des Promotionsbüros soll der Kandidat oder die Kandidatin selbst die Dissertation (in einer angemessenen Datei-Größe inklusive Unterschrift auf der 2. Seite) und den Lebenslauf in PDF-Form in 1 Email an alle Mitglieder der Promotionskommission und in cc an das Promotionsbüro senden.
Weiterhin müssen die Eckdaten des Rigorosums mitgeteilt werden, nach Beginn des Umlaufs: Datum der Prüfung mit Angabe des Wochentages, Uhrzeit vom Prüfungsbeginn, Ort, Gebäude, Raumnummer, sowie der Name der Person, die die Prüfungsunterlagen abholt und zurückbringt (keine Studierenden oder wissenschaftlichen Mitarbeiter, nur feste Angestellte in der Verwaltung z.B. Sekretariate).
Bitte beachten Sie, dass ein Prüfungstermin mit der Prüfungskommission erst vereinbart werden kann (FR-Beschluss v. 15.11.2023):
Nach der Bestätigung der Abgabe werden die zwei Gutachter oder Gutachterinnen vom Promotionsbüro um Upload der Gutachten als PDF mit Unterschrift binnen dreier Monate nach Einreichung der Dissertation gebeten (§ 10 der Promotionsordnung). Die postalische Zusendung der Gutachten mit der Originalunterschrift soll danach zeitnah erfolgen. Die Info, ob beide Gutachten hochgeladen wurden, können die Kandidaten bei Ihrem/r Supervisor/in erhalten (er/sie hat jederzeit Zugang zur Cloud).
Nach Eingang der beiden digitalen Gutachten werden die Kommissionsmitgliedern vom Promotionsbüro gebeten, sich über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation per Upload zu äußern. Die Stellungnahmen (Umlauf) sollen spätestens vier Wochen nach Erhalt des Umlaufs abgegeben werden (§12 Abs. 3 Satz 3 der Promotionsordnung).
Die offizielle Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn der Umlauf per Upload unter Einhaltung der Ladungsfrist von mindestens einer Woche (§2 Abs. 4 Satz 1 der Promotionsordnung) vor dem Prüfungstermin beendet ist. Die technische Organisation der eventuellen gewünschten Online-Prüfung obliegt nach dem Versand der offiziellen Einladung der Doktormutter / dem Doktorvater, bzw. den Kandidaten.
Der Prüfungstermin (Rigorosum) soll mit allen 6 Mitgliedern der Promotionskommission vereinbart werden. Mindestens ein Prüfer oder Prüferin (vorzugsweise die Doktormutter oder der Doktorvater bzw. Vorsitzende oder Vorsitzender der Kommission) soll mit dem Prüfling persönlich anwesend sein.
Die restlichen Kommissionsmitglieder können sowohl über eine Videokonferenz (z.B. DFNconf, Meet (LRZ), Zoom) zugeschaltet werden, als auch präsent im Prüfungsraum sein.
Die Protokollführung wird von der zur Prüfung anwesende Prüfer/in der Fakultät für Chemie und Pharmazie übernommen, der/die Unterlagen erhält.
Von den Kommissionsmitgliedern oder vom Promotionsbüro eingebrachte Änderungen und Korrekturen sind dem Protokollführer oder der Protokollführerin zu übermitteln und dem Examinanden oder der Examinandin nach Beendigung der Prüfung auszuhändigen, sowie ein vorläufiges Zeugnis ohne rechtliche Gültigkeit.
Um die Doktorurkunde zu erhalten, sollen folgende Unterlagen bei den Publikationsdiensten Dissertationen der Universitätsbibliothek innerhalb eines Jahres nach der Prüfung abgeben werden:
Außerdem bei Ablieferung mit Sperrvermerk zusätzlich:
Erst nach der Aushändigung der Doktorurkunde darf der Titel „Dr. rer. nat.“ offiziell geführt werden. Bei Nichtbeachtung können rechtliche Schritte erfolgen (Strafgesetzbuch § 132a: mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe)
Bitte beachten Sie, dass das Zeugnis, das Sie nach der mündlichen Prüfung erhalten haben, noch nicht zur Führung des Doktortitels führt; auch Bezeichnungen wie Doctor designatus (Dr. des.) oder Ähnliches sind unzulässig. Die Berechtigung zur Führung des Doktortitels erwerben Sie gemäß § 17 Abs. 3 Promotionsordnung erst mit dem Empfang der Urkunde.
Ca. 4 bis 8 Wochen nach der Abgabe bei der Universitätsbibliothek können Sie eine Anfrage via E-Mail ans Promotionsbüro senden, ob die Urkunde abholungsbereit ist.
Die Abholung kann durch den Doktoranden oder Doktorandin selbst oder durch einen Bevollmächtigten nur mit original Vollmacht (s.u.) und Personalausweis in Kopie von Promovierten und Personalausweis des Abholers geschehen.
Muster für Vollmacht zur Abholung der Doktorurkunde (PDF, 66 KB)