Fakultät für Chemie und Pharmazie

BAföG

"BAföG" ist die Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die staatliche finanzielle Förderung während der Ausbildung. Wenn Ihr eigenes oder das elterliche Einkommen nicht ausreichen, um Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, haben Sie Anspruch auf eine adäquate finanzielle staatliche Unterstützung.
BAföG ist somit kein Stipendium!

Achtung: Durch das BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010 entfällt die Möglichkeit des leistungsabhängigen Darlehensteilerlasses für Studienabsolventen ab dem 01.01.2013 !!

Zuständig für Studierende der Münchner Hochschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk München, welches die Bewilligung von Leistungen nach BAFöG (§ 48 und § 15 Abs. 3a) durchführt (Gesetzestext).
Weiterführende Informationen zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks München.

Zur Antragstellung beim Studentenwerk München müssen Sie folgendes mitbringen:

  • Formular zur Antragstellung siehe www.bafoeg.de, auch erhältlich beim Studentenwerk München.
  • Aktueller Bank-Kontoauszug
  • Studien-Nachweis (ist im Prüfungsamt Chemie bzw. Pharmazie erhältlich);

    Achtung: Voraussetzung für BAföG ist u.a. der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums, d.h. es müssen bis Ende des 3. Semesters im Bachelor Chemie und Biochemie 72 ECTS und im Lehramt Chemie 24 ECTS erreicht sein.
    1. Für eine Weiterleistung (bzw. Bewilligung - je nach Bearbeitungsstand) muss im 4. Fachsemester (bis zum vierten Monat, d.h. Juli) ein Leistungsnachweis für das Ende des 3. Fachsemesters vorliegen, wenn der Antrag vollständig ist.
    2. Danach genügt nur noch der Stand des vierten Semesters (keine Weiterleistung möglich).
    3. Ab Beginn des 5. Fachsemesters kann der Leistungsnachweis noch nachgereicht werden, aber nur vier Monate lang mit dem Stand des vierten Fachsemesters. Bis zur Vorlage des Leistungsnachweises gibt es keine Zahlungen.
    4. Ab dem Beginn des 5. Monats des 5. Fachsemesters muss der Stand des 5. Fachsemesters nachgewiesen werden. Ausnahme: Wie bei 2.


    Wichtig bei Übergang Bachelor-Master: Die Förderung endet mit der letzten Leistung im Studiengang - nicht am Ende der Regelstudienzeit!! Damit keine Förderlücke entsteht, sollte die letzte Leistung z.B. im 6. Sem. nicht im Juli, sondern im Sep. eingebracht werden!

Für detaillierte Beratung, insbesondere zum Darlehensteilerlass, wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk (Öffnungszeiten beachten!).

Studentenwerk München
Amt für Ausbildungsförderung
Leopoldstraße 15/ 2. und 4. Stock
80802 München