Fakultät für Chemie und Pharmazie

Krankmeldung

Die Regelungen am Department für Pharmazie finden


Regelungen für alle Studierende am Department Chemie
(BSc, MSc, Lehramt und Studierende in Chemie-Veranstaltungen)

Stand: 12.07.2023

Bei einem Krankheitsfall ist folgendes zu beachten:

Laut den Prüfungsordnungen (s. unter dem jeweiligen § "Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung der Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Abs. (5)" sind im Krankheitsfall ärztliche Atteste im Original unverzüglich vorzulegen. In diesem Attest bescheinigt der behandelnde Arzt die Prüfungsunfähigkeit, seit wann die Krankheit besteht bzw. warum Sie nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können.

So genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelbe/rosa Zettel) ersetzen keine Atteste!

Wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts verhindert sind, genügt eine Bestätigung des Krankenhauses.

Unverzüglich heißt spätestens binnen 3 Werktage (Werktage = Mo-Fr, mit Prüfungstag = 1. Werktag). Das Attest kann vorab eingescannt bzw. als Bilddatei per E-Mail beim Studenten- und Prüfungsamt eingereicht werden. Originale müssen dann innerhalb von 2 Wochen nachgereicht werden.

Abhängig von der Veranstaltung ist folgendes zu beachten:

  • Klausuren: es ist kein Attest bzw. Entschuldigung nötig, sondern Abmeldung im LSF!
    Ausnahme: die Klausur Anorganische Chemie 1 (T1AA). Das Attest ist im Prüfungsamt (F5.018) unverzüglich abzugeben. Falls Sie hierbei den 4. regulären Versuch wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, benötigen wir ein amtsärztliches Attest.
  • Praktika: das Attest dem jeweiligen Assistenten(in) bzw. Praktikumsleiter(in) geben.
  • Vorlesungen/Übungen: es ist kein Attest bzw. Entschuldigung nötig.
  • Bachelor- und Masterarbeiten: wenden Sie sich im Krankheitsfall bitte an das Prüfungsamt Chemie (F5.020).
  • Masterprüfungen: ein ärztliches Attest ist im Original unverzüglich im Prüfungsamt Chemie (F5.020) abzugeben.

Grundsätzlich kann der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt Chemie, im Einzelfall oder allgemein die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes oder eines Attestes einer oder eines vom Prüfungsamt bestimmten Ärztin oder Arztes verlangen.
Einen Amtsarzt finden Sie in dem nächstgelegenen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. Für München ist das Gesundheitsamt, Schwanthalerstraße 69, 80336 München (Tel. 089/23366810) zuständig.

Sollte die Krankheit über den bescheinigten Zeitraum des ersten Attestes hinaus bestehen, sind eventuelle Folgeatteste ebenfalls unverzüglich nachzureichen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihrem Attest ein kurzes Begleitschreiben (mit Mat.Nr.) beizulegen bzw. den Namen sowie das Datum der Klausur auf dem Attest zu vermerken.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Wir bitten um künftige Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Ihr

Prüfungsamt Chemie
Butenandtstr. 5 - 13, Raum F5.020
81377 München
Telefon: 089/2180-77911 und -77910
Fax: 089/2180-77779
Mail:
Für die Lehramtstudiengänge:
Butenandtstr. 5 - 13, Raum F5.018
81377 München
Telefon: 089/2180-77179
Fax: 089/2180-77779
Mail: