blank LMU M;uuml;nchen Fakultät für Chemie und Pharmazie LMU München
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Bester Zeitpunkt zum Auslandsstudium

Für ein Auslandsstudium bzw. einen Auslandsaufenthalt können/sollten Sie sich beurlauben lassen. Weitere Infos unter Beurlaubung.

Prinzipiell kann sich durch ein Auslandsstudium die Regelstudienzeit verzögern. Dies ist jedoch nicht unbedingt als negativ zu werten, da bei einer späteren Bewerbung in der Industrie diese Auslandsaufenthalte als positiv bewertet werden, einerseits fachlich andererseits als Chance zur Persönlichkeitsentwicklung.
Auslandsaufenthalte können sowohl während des Bachelor-, des Master-Studiums als auch während des Pharmazie- und Lehramtstudiums (Staatsexamen) durchgeführt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit während der Promotion durch Kooperationen des Arbeitskreises einen Aufenthalt im Ausland einzuplanen.

Für Studierende der Chemie oder Biochemie

Da die Chemie-Studieninhalte an anderen Universitäten nicht unbedingt deckungsgleich mit denen in unserem Bachelor-Studiengang sind, können bei einem Auslandsstudium während des Grundstudiums (Semester 1 - 4) Leistungen lt. Prüfungsordnung fehlen. D.h. es wird empfohlen das Auslandsstudium im 5. bzw. 6. Semester des Bachelor-Studiums zu planen, da hier durch die Wahlmöglichkeit bei den Veranstaltungen eine höhere Flexibilität besteht, und das meiste anerkannt werden kann. Was nicht im Bachelor anerkannt werden kann, wird meist dann im Master eingebracht. Im Master-Studium ist es durch die hohe Wahlfreiheit sehr leicht Veranstaltungen (Vorlesungen und v.a. Praktika) aus dem Ausland anzuerkennen.

Für Phamaceutical Sciences

Im Ausland erbrachte Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung für Phamaceutical Sciences und werden somit nicht unbedingt auf die Ausbildung angerechnet. Mögliche Anerkennungen sollte man daher vor Antritt des Auslandsstudiums abklären.
Im Bachelor-Studium kann derzeit keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden, wann ein Auslandsaufenthalt sinnvoll ist. Viele ausländische Universitäten verlangen aber zuvor ein mindestens 4-semestriges Studium. Im Master-Studium bietet sich besonders das dritte Semester zum Auslandstudium an, auch das Anfertigen der Master-Arbeit im Ausland ist möglich.

Für Pharmazie-Studierende

Im Ausland erbrachte Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der Approbationsordnung für Apotheker und werden somit nicht unbedingt auf die Ausbildung angerechnet. Problemlos gestaltet sich i.d.R. die Anerkennung des Wahlpflichtpraktikums (8. Semester).

Famulatur
Die Approbationsordnung für Apotheker erlaubt, dass vier Wochen der im ersten Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Famulatur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden können.

Praktisches Jahr
Bis zu sechs Monate der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt können im Ausland abgeleistet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung gewährleistet ist. Allen Interessenten wird empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abzuklären, welche Bescheinigungen für die spätere Anerkennung dieser Zeiten notwendig sind.