Das Lehramtsstudium in der Chemie kann nur im Wintersemester begonnen werden. Die Lehrveranstaltungen werden im jährlichen Rhythmus angeboten.
Prinzipiell ist dieser Studiengang für das Lehramt ein Fächerverbund aus einer Kombination von zwei Fachwissenschaften (z.B. Chemie & Biologie oder Chemie & Geographie), den dazugehörigen Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften (EWS).
Nach dem Grundstudium in der Chemie, also nach der Zwischenprüfung im 4. Semester, erfolgt ein Hauptstudium, das nach dem 8. Semester Regelstudienzeit mit der 1. Staatsexamensprüfung abgeschlossen wird.
Der Studiengang für das Lehramt im Fach Chemie soll in enger Verbindung von Theorie und Praxis mit den experimentellen Methoden vertraut machen, gründliche Kenntnisse vermitteln, und die Beobachtungsgabe sowie die handwerklichen Fähigkeiten in den Teilfächern Anorganische, Organische und Physikalische Chemie sowie Physik schulen. Neben der Vermittlung von fachwissenschaftlichen Inhalten wird ein Einblick in die Fachdidaktik gegeben.
In das Grundstudium sind zwei schulpraktische Veranstaltungen einbezogen:
Das Blockpraktikum ist in die Semesterferien zu legen und soll vor dem Besuch der Vorlesung Fachdidaktik I abgeleistet sein. Es umfasst 25 Tage mit etwa 80 Unterrichtsstunden. Vor der Ableistung des Blockpraktikums muss sich der/die Studierende an den für die Gymnasien des Wohnortes oder des Hochschulortes zuständigen Ministerialbeauftragten wenden (siehe Ansprechpartner - Lehramt). Listen der für das Blockpraktikum ausgewiesenen Gymnasien sind beim Praktikumsamt und bei der Zentralen Studienberatung einzusehen. Die Meldung muss dem Praktikumsamt spätestens drei Wochen vor Aufnahme des Blockpraktikums vorliegen. Das Blockpraktikum kann zur Hälfte an der Grundschule in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder an der Hauptschule in den Jahrgangsstufen 5 und 6 absolviert werden (siehe Prüfungsamt LMU).
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist nach der Studienordnung im 4. Semester abzulegen. Es umfasst mindestens 4 Stunden Schulunterricht einschließlich eines Seminars zur Reflektion der Unterrichtserfahrung und steht in Zusammenhang mit den Vorlesungen Fachdidaktik 1 und 2. Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum muss dem Praktikumsamt für ein Praktikum im Wintersemester bis spätestens 15. April vorliegen. Das für Studenten des Faches Chemie an der LMU München zuständige Praktikumsamt ist beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West, Klenze-Gymnasium, Wackersberger Str. 59, 81371 München. Die Anmeldung kann online beim Praktikumsamt erfolgen. Merkblätter und Anmeldeformulare für dieses Praktikum sind auch in der Abteilung Fachdidaktik Chemie, Butenandtstr. 5 - 13, Haus D 2.017, erhältlich.
Zwischenprüfung
Weiter Infos zur Zwischenprüfung finden Sie unter Examina.
Im Hauptstudium wird das theoretische und praktische Chemie-Fachwissen weiter vertieft.
Die Vorlesung Fachdidaktik 2 dient der Vertiefung didaktischer und methodischer Probleme des Chemieunterrichts nach dem Besuch der chemischen Praktika und der Schulpraktika. Besonders im Rahmen des fachdidaktischen Studiums erlernt der Studierende, Erkenntnisse und Methoden der Chemie im Hinblick auf die Lehrpläne des Gymnasiums zu interpretieren, Fragen der Unterrichtsgestaltung zu klären und erste schulpraktische Erfahrungen zu überdenken.
Weiterhin ist in das Studium für das Lehramt an Gymnasien ein erziehungswissenschaftliches Studium (EWS) einbezogen. Es umfasst mindestens 20 SWS und soll zu gleichen Teilen aus Pädagogik und Psychologie bestehen.
Während des 7. und 8. Semesters ist eine "schriftliche Hausarbeit" (Zulassungsarbeit) anzufertigen, die in der Regel in naturwissenschaftlichen Fächern experimentelle Forschung voraussetzt. Diese Zulassungsarbeit kann nach Wahl der Studierenden in einem der Lehrfächer oder deren Fachdidaktiken ausgeführt werden. Studierende, die eine Zulassungsarbeit in Chemie einreichen wollen, sollten sich nach dem Absolvieren aller drei chemischen Praktika und des Praktikums für Fortgeschrittene mit einem der Professoren oder Dozenten des Departments Chemie und Biochemie in Verbindung setzen, um ein Thema und die Zuteilung eines Arbeitsplatzes (bei einem experimentellen Thema) zu vereinbaren. Der Betreuer der Arbeit muss dem Prüfungsausschuss für die wissenschaftliche Prüfung im Ersten Staatsexamen angehören. Zur theoretischen Untermauerung der Zulassungsarbeit sind zum Thema der Arbeit passende Vorlesungen, Übungen oder Seminare zu besuchen.
Die Abfolge der Lehrveranstaltungen (s. folgende Tabelle) ist eine allgemeine Empfehlung; die meisten Lehrveranstaltungen können auch in anderen als den angegebenen Semestern besucht werden, z. B. bei Kollision mit Lehrveranstaltungen des anderen Studienfaches oder bei Platzmangel in einem Praktikum. Es wird aber dringend empfohlen, die Lehrveranstaltungen eines Teilgebietes (z. B. Anorganische Chemie) in der angegebenen Reihenfolge zu hören, da sie aufeinander aufbauen.
Empf. Semester | Bezeichnung | LPO I 2002 | Veranstal-tungstyp | SWS | Leistungsnachweise laut Studienordnung |
---|---|---|---|---|---|
1 |
Allgemeine und Anorganische Experimentalchemie 1 (mit Übungen) |
§66 (1) Nr. 1 |
V+Ü |
5+1 |
AC-Schein (a) * |
2 |
Organische Chemie 1 (Organische Experimentalchemie) mit Übungen |
§66 (1) Nr. 2 |
V+Ü |
5+1 |
Schein |
2 |
Chemisches Grundpraktikum für Lehramtsstudierende mit Begleitvorlesung bzw. Seminar (quantitativer Teil) |
§66 (1) Nr. 1 |
P + V |
7+2 |
AC-Schein (c) * |
3 |
Physikalische Chemie 1 (mit Übungen) |
§66 (1) Nr. 2 |
V+Ü |
3+1 |
- |
3 |
Anorganisch-chemisches Praktikum mit Seminar (qualitativer Teil) |
§66 (1) Nr. 1 |
P + S |
7 + 1 |
AC-Schein (c) * |
3 |
Grundpraktikum in Experimentalphysik |
§66 (1) Nr. 3 |
P |
3 |
Schein |
4 |
Fachdidaktik Chemie 1 |
§66 (1) Nr. 6 |
V |
2 |
Schein |
4 |
Seminar zum Studien begleitenden Praktikum |
§38 (3) |
S |
2 |
Schein |
4 |
Physikalische Chemie 2 |
§66 (1) Nr. 2 |
V |
2 |
- |
4 |
Übungen im Vortragen mit Demonstrationen (anorganisch-chemischer Teil) |
§66 (1) Nr. 5 |
Ü |
3+3 |
- |
Zwischenprüfung (Voraussetzung: AC-Schein, OC 1, ) | |||||
5 |
Anorganische Chemie 2 für LA-Studierende |
§66 (1) Nr. 1 |
V |
4 |
- |
5 |
Organische Chemie 2 für das Lehramt (Struktur- und Reaktivität chemischer Verbindungen und ihr Bezug zur belebten Natur, mit Übungen) |
§66 (1) Nr. 2 |
V+Ü |
3+2 |
Schein |
5 |
Org.-chem. Praktikum und begleitende Vorlesung ("Chemisches Praktikum 2" - Blockpraktikum März/April) |
§66 (1) Nr. 2 |
P+V |
10+3 |
- |
5 |
Physikalisch-chemisches Praktikum |
§66 (1) Nr. 2 |
P |
5 |
- |
5 |
Übungen im Vortragen mit Demonstrationen (organisch-chemischer Teil) |
§66 (1) Nr. 5 |
Ü |
3 |
- |
5 |
Fachdidaktik 2 |
§66 (1) Nr. 6 |
S |
2 |
Schein |
6 |
Übungen im Vortragen mit Demonstrationen (physikalisch-chemischer Teil) |
§66 (1) Nr. 5 |
Ü |
3 |
- |
6 |
Biochemie |
§66 (1) Nr. 2 |
V |
3 |
nicht scheinpflichtig, für das Staatsexamen aber empfohlen! |
7 |
Mineralogie und Strukturchemie |
§66 (1) Nr. 1 |
V+Ü |
2 |
nicht scheinpflichtig, für das Staatsexamen aber empfohlen! |
8 |
Praktikum und Seminar für Fortgeschrittene |
§66 (1) Nr. 4 |
P+S |
20 |
- |
8 |
Spezialveranstaltungen in Zusammenhang mit der "schriftlichen Hausarbeit" (Zulassungsarbeit) |
§30 |
V,S,Ü |
6 |
- |
* Der AC-Schein besteht aus drei Leistungsnachweisen aus den AC-Veranstaltungen.
Im Falle eines Studienplatzwechsels sollten für alle besuchten Veranstaltungen, die keine Scheine ausgeben, diese im Studentensekretariat beantragt werden.