Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nach einem Wechsel des Studiengangs und/oder der Universität erfolgt gemäß § 27 der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Pharmaceutical Sciences der LMU München vom 18. März 2016 bzw. § 27 der Prüfungs- und Studienordnung für den Master-studiengang Pharmaceutical Sciences der LMU München vom 23. Juli 2012.
Präsentation zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen - folgt zu Semesterbeginn
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (Bachelor) bzw. Antrag auf Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfung-sleistungen (Master) aus und reichen ihn zusammen mit folgen Unterlagen bei der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Bachelor- und Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences (s.u.) ein:
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den Bachelor- und Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences:
Prof. Dr. Franz Paintner
Department für Pharmazie
Butenandtstr. 5-13 (Haus B)
81377 München
Hinweis: In der ersten Woche der Vorlesungszeit findet in jedem Wintersemester eine Informationsveranstaltung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen statt. Beachten Sie bitte die entsprechende Ankündigung unter „Allgemeine Informationen zum Bachelor- und Masterstudium“.