Die Approbationsordnung für Apotheker v. 19. Juli 1989 zuletzt geändert am 02. Dezember 2007 enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Einzelheiten zum Studium in München finden sich in der Studienordnung und im Studienplan.
Während des Grundstudiums (siehe unten) ist in den Semesterferien eine Famulatur von 8 Wochen in einer öffentlichen Apotheke (vier der acht Wochen auch in einer verwandten Einrichtung) abzuleisten. Damit soll der Student mit dem Beruf vertraut werden und Einblicke in pharmazeutische Tätigkeiten erhalten. Für Apothekerassistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten entfällt die Famulatur.
Das Studium der Pharmazie dauert mindestens vier Jahre. Der Unterricht wird in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika im Labor (mit Zwischen- und Abschlussprüfung) angeboten. Die Unterrichtszeit beträgt etwa 30 Stunden pro Woche; dazu kommt Vor- und Nacharbeit.
Man unterscheidet Grund- und Hauptstudium:
Im Grundstudium werden naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Fächer sind anorganische und organische Chemie mit qualitativer, quantitativer und instrumenteller Analytik, Physik und physikalische Chemie, Biologie, speziell Systematik, Morphologie und Anatomie der Pflanzen sowie Mikrobiologie und Grundlagen der pharmazeutischen Biologie; Mathematik, Geschichte der Naturwissenschaften und Terminologie. Das Grundstudium wird frühestens nach dem 4. Fachsemester mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung wird schriftlich nach einem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice-system) durchgeführt und erstreckt sich auf vier Fächer
Der Prüfungsstoff für diese und die folgenden Prüfungen ist in Stichworten in der Approbationsordnung näher bezeichnet.
Das Hauptstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Gebieten: Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Biochemie, Arzneiformenlehre, spezielle Rechtsgebiete; medizinische Fächer sind Anatomie, Physiologie, klinische Chemie, Ernährungslehre, Pharmakologie und Toxikologie.
Nach mindestens acht Fachsemestern kann das Hochschulstudium mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Diese ist als mündliche Prüfung in fünf Fächern abzulegen:
Es folgt als dritter Teil der Ausbildung ein einjähriges Praktikum in einer öffentlichen Apotheke (sechs Monate davon können auch in einer verwandten Einrichtung abgeleistet werden). Hier werden die Kenntnisse aus dem Hochschulstudium erweitert und praktisch angewendet. Zu dieser praktischen Ausbildung werden begleitende Unterrichtsveranstaltungen angeboten. Der Praktikant erhält während seines Praktikums eine Ausbildungsbeihilfe; er ist nicht mehr Student.
Die pharmazeutische Ausbildung wird mit dem 3. Prüfungsabschnitt beendet. Die Kandidaten werden in den Fächern
mündlich geprüft. Nun kann die Approbation als Apothekerin/Apotheker beantragt werden, die für eine selbständige und voll verantwortliche Berufsausübung erforderlich ist. Für besondere Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie kann darüber hinaus die Qualifikation eines Herstellungs- oder Kontrolleiters erworben werden.