Für Studierende der Fakultät
Hier finden Sie Informationen zu Fragestellungen während des Studiums sowie Ansprech- und Beratungsstellen für Studierende an der Fakultät
Hier finden Sie Informationen zu Fragestellungen während des Studiums sowie Ansprech- und Beratungsstellen für Studierende an der Fakultät
Beratungs- und Ansprechstellen an der Fakultät
Interkulturelle Beratungsstelle der LMU für Ausländische Studierende
Beratungsangebot des Studentenwerks:
Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium)
Studierende müssen sich am Ende der Vorlesungszeit für das nachfolgende Semester rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung der für das folgende Semester fälligen Beiträge.
Eine Rückmeldung ist in jedem Semester erforderlich! Sollten Sie sich nicht oder nicht fristgerecht zurückmelden, werden Sie für das folgende Semester exmatrikuliert.
Weitere Infos unter: LMU-Webseite
Beurlaubung
Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester vom Studium beurlaubt werden.
Eine Beurlaubung bedeutet, dass die Anzahl Ihrer Fachsemester nicht weiterläuft und Sie daher keine Probleme mit eventuellen Prüfungsfristen bekommen können. Die Anzahl Ihrer Hochschulsemester läuft hingegen weiter. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiterhin als Student/in in Ihrem Studiengang eingeschrieben (verlieren also Ihren Studienplatz und z.B. auch Ihren Krankenversicherungsschutz nicht). Allerdings können Sie während dieser Zeit keine Leistungen an der Universität erbringen (ECTS-Punkte oder Scheine), müssen jedoch nicht bestandene Prüfungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist wiederholen. Urlaubssemester setzen somit die vorgeschriebenen Fristen von Wiederholungsprüfungen nicht außer Kraft. Dies müsste ggf. beim jeweils zuständigen Prüfungsamt/-ausschuss gesondert beantragt werden!
Jede Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Antragsformular und den erforderlichen Bescheinigungen bei der Studentenkanzlei beantragt werden. Für die Beurlaubung sind bestimmte Fristen zu beachten.
Detaillierte Information zu den möglichen Beurlaubungsgründen bzw. zu den dann fälligen Beiträgen finden Sie unter den folgenden Links:
Die Regelungen am Department für Pharmazie für Studierende im
Regelungen für alle Studierende am Department Chemie
(BSc, MSc, Lehramt und Studierende in Chemie-Veranstaltungen); Stand: 26.06.2017
Bei einem Krankheitsfall ist folgendes zu beachten:
Laut den Prüfungsordnungen (s. unter dem jeweiligen § "Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung der Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Abs. (5)" sind im Krankheitsfall ärztliche Atteste im Original unverzüglich vorzulegen. In diesem Attest bescheinigt der behandelnde Arzt die Prüfungsunfähigkeit, seit wann die Krankheit besteht bzw. warum Sie nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können.
Eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe/rosa Zettel) ersetzt kein Attest!
Wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts verhindert sind, genügt eine Bestätigung des Krankenhauses.
Unverzüglich heißt spätestens binnen 3 Werktage (Werktage = Mo-Fr, mit Prüfungstag = 1. Werktag). Das Attest kann vorab eingescannt bzw. als Bilddatei per E-Mail beim Studenten- und Prüfungsamt eingereicht werden. Originale müssen dann innerhalb von 2 Wochen nachgereicht werden.
Abhängig von der Veranstaltung ist folgendes zu beachten:
Grundsätzlich kann der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt Chemie, im Einzelfall oder allgemein die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes oder eines Attestes einer oder eines vom Prüfungsamt bestimmten Ärztin oder Arztes verlangen.
Einen Amtsarzt finden Sie in dem nächstgelegenen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. Für München ist das Gesundheitsamt, Schwanthalerstraße 69, 80336 München (Tel. 089/23366810) zuständig.
Sollte die Krankheit über den bescheinigten Zeitraum des ersten Attestes hinaus bestehen, sind eventuelle Folgeatteste ebenfalls unverzüglich nachzureichen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihrem Attest ein kurzes Begleitschreiben (mit Mat.Nr.) beizulegen bzw. den Namen sowie das Datum der Klausur auf dem Attest zu vermerken.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Interessieren Sie sich für ein Studium an der Fakultät für Chemie und Pharmazie der LMU München, haben aber bereits ein entsprechendes Studium an einer anderen Hochschule begonnen, sind Sie Orts- bzw. Hochschulwechsler.
Sie sind bereits an der LMU in einem Studiengang eingeschrieben, möchten aber an der LMU einen anderen Studiengang studieren, dann gelten Sie als Studienplatz- oder Fachwechsler. (Hierzu bitte diese Infos und Fristen beachten!)
In beiden Fällen können bereits erbrachte Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften gegebenenfalls anerkannt werden (siehe Leistungsanerkennung, weiter unten).
Bereits vor der Bewerbung bzw. Aufnahme Ihres Studiums bei uns, sollten Sie sich daher mit der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vertraut machen.
Sowohl Orts- als auch Fachwechsler müssen sich für einen Studienplatz bewerben und unterliegen den hier geltenden Ordnungen (Weitere Infos hierzu finden Sie unter den jeweiligen Studiengängen) .
Weiterführende Links
1.) Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen
Die Regelungen zur Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen der Pharmazie.
2.) Leistungsanerkennung in der Chemie und Biochemie
Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften erworben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen bis zum Ende Ihres 1. Fachsemesters beantragen. Hierzu ist eine formale und inhaltliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Leistungen/Kompetenzen notwendig:
Folgende Schritte müssen Sie für eine Leistungsanerkennung durchführen:
Weitere Infos sind im Prüfungsamt (Raum F5.018) erhältlich.