Prüfungs- und Studienordnungen
In den Lehramtsstudiengängen "Chemie"
In den Lehramtsstudiengängen "Chemie"
Die Rahmenbedingungen für die abzulegenden Prüfungen eines Lehramt-Studiengangs werden durch die Prüfungs- und Ausbildungsanordnungen (LPO 1) des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und die offizielle Prüfungsordnung der LMU festgelegt. Die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 13. März 2008 finden Sie unter dieser Webseite des Ministeriums.
An der LMU sind für die modularisierten Lehramt-Studiengänge "Chemie" zusätzlich folgende Prüfungs- und Studienordnungen gültig: