Studien- und Stundenpläne MSc Chemie
Studienplan nach der Master-Prüfungsordnung vom Mai 2015
Studienplan nach der Master-Prüfungsordnung vom Mai 2015
Nach der PO vom Mai 2015 wurde das Masterprogramm neu modularisiert und entspricht den neuen ministeriellen Vorgaben und dem Bologna-Prozeß (Bachelor/Master-System), d.h. die meisten Module schliessen mit einer benoteten Prüfung ab (s. unten). Alle Noten gehen in die Endenote ein. Zusätzlich zur Note werden alle mit Erfolg abgelegten Prüfungen mit ECTS-Punkten verbucht (siehe Prüfungsordnung).
Die aktuellen Vorlesungen zu den Modulen sind im Online-Vorlesungsverzeichnis LSF zu finden.
Wenn der Schwerpunkt "Anorganische Chemie" gewählt wird, sind je 15 ECTS aus WP 1 und WP 2 zu erbringen.
Wenn der Schwerpunkt "Organische Chemie" gewählt wird, sind je 15 ECTS aus WP 3 und WP 4 zu erbringen.
Wenn der Schwerpunkt "Physikalische Chemie" gewählt wird, sind je 15 ECTS aus WP 6 und WP 41 zu erbringen.
Wenn der Schwerpunkt "Theoretische Chemie" gewählt wird, sind je 15 ECTS aus WP 7 und WP 42 zu erbringen.
Neben 2 Schwerpunkten aus der Chemie (oben) kann weiterhin ein noch nicht gewählter Bereich aus der Chemie als Ergänzungsfach belegt werden. Hier sind insgesamt 15 ECTS aus dem Praktikums- und Vorlesungsteil zu erbringen.
Außerdem kann ein nicht eingebrachtes Praktikum vom Bachelor "Chemie und Biochemie" des Orientierungssemesters im Ergänzungsfach anerkannt werden.
Summe im Semester: 4 SWS; 6 ECTS - WiSe/SoSe
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Biologische Chemie" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 12 und WP 48 zu erbringen.
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Biochemie" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 13 und WP 49 zu erbringen.
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Strukturbiologie" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 5,WP 16 und WP 43 zu erbringen.
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Molekulare und Zelluläre Genetik" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 14 und WP 50 zu erbringen.
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Physik" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 17, WP 52 bis WP 55 zu erbringen.
Wenn neben 2 Schwerpunkten als Ergänzungsfach "Informatik" gewählt wird, sind 15 ECTS aus WP 18 bis WP 20 und WP 56, WP 57 zu erbringen.
*) Wenn die "Einführung in die Informatik; Programmierung..." bereits im Bachelor mit 6 ECTS eingebracht wurde, kann sie nicht mehr im Master mit 9 ECTS eingebracht werden! D.h. diejenigen müssen ein anders 6 ECTS Module machen und einen Zusatzkurs zu 3 ECTS z.B. Java oder Proseminare.
Die Bereiche unter "Fachspezifische Ergänzung zur Chemie" können sich jederzeit nach Verfügbarkeit des Angebotes eines Semesters ändern. Es besteht kein Anrecht diese belegen zu müssen.
Die Ergänzungsfächer in Patentwesen und Materialwissenschaften können ab WiSe 19/20 nicht weiter belegt und eingebracht werden!
Wenn 2 Schwerpunkte und ein Ergänzungsfach belegt wird, sind noch Vertiefungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt 15 ECTS aus allen Vorlesungsteilen der Wahlpflichtbereiche WP 2, WP 4, WP 41 und WP 42 bzw. WP 48 bis WP 50 zu wählen (zzgl. die im LSF aufgeführt sind).
Vorlesungen aus dem Bereich Biochemie (WP 49) und Molekulare und Zelluläre Genetik (WP 50) können im Vertiefungsbereich nur als Gesamtprüfung über 2 Vorlesungen (mit 6 ECTS) eingebracht werden – keine Einzelklausuren!
Achtung: Vorlesungen aus den Master-Ergänzungsfächern Physik, Informatik und Fachspezifische Ergänzung zur Chemie, sowie Sprachen und auch im Bachelor nicht-eingebrachte Leistungen aus dem Orientierungsstudium (unter Sonstiges) können nur mit max. 6 ECTS in Fachspez. Vertiefung eingebracht werden!
Die Stundenpläne können sich noch bis Ende der ersten Vorlesungswoche verändern!