Das Lehramtsstudium in der Chemie kann nur im Wintersemester begonnen werden. Die Lehrveranstaltungen werden im jährlichen Rhythmus angeboten.
Dieser Studiengang für das Lehramt ist ein Fächerverbund aus einer Kombination von zwei Fachwissenschaften (z.B. Chemie & Biologie oder Chemie & Mathematik), den dazugehörigen Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften (EWS). Der Fächerverbund wird im Folgenden bzgl. des Schultyps differenziert:
Im Studiengang für das Lehramt des Faches Chemie steht gleichgewichtig neben der theoretischen Lehre in den Teilfächern Anorganische, Organische und Physikalische Chemie die praktische Ausbildung im Labor. Letztere soll der anschaulichen, experimentellen Erfahrung des Lehrstoffes und der Übung einer Handfertigkeit im Experimentieren dienen, wie sie für die Durchführung von Schulversuchen erforderlich ist. Zugleich wird eine Einführung in analytische und präparative Methoden vermittelt. Neben der Vermittlung von fachwissenschaftlichen Inhalten wird ein Einblick in die Fachdidaktik gegeben.
Es empfiehlt sich, die Lehrveranstaltung Fachdidaktik 1 mit dem studienbegleitenden Schulpraktikum zu koppeln. Hier soll der Studierende lernen, Inhalte und Methoden der Chemie im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen, Fragen der Unterrichtsplanung und Lernorganisation zu überdenken und erste schulpraktische Erfahrungen auszuwerten. In der Vorlesung Fachdidaktik 2 werden weitere spezifische Probleme des Chemieunterrichts an der Haupt- und Realschule behandelt (LPO I § 37, 38).
Zum Ende des Studiums ist eine "schriftliche Hausarbeit" (Zulassungsarbeit) anzufertigen, die im Wesentlichen experimentell, theoretisch, fachdidaktisch oder erziehungswissenschaftlich orientiert sein kann (LPO I § 30). Diese Zulassungsarbeit kann nach Wahl der Studierenden in einem der Lehrfächer oder im Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums ausgeführt werden. Studierende, die eine Zulassungsarbeit in Chemie einreichen wollen, sollten sich nach dem Abschluss des Organisch-Chemischen Praktikums (Chemischen Praktikums 2) mit einem der Professoren oder Dozenten der Departments Chemie und Biochemie in Verbindung setzen, um ein Thema und die Zuteilung eines Arbeitsplatzes (bei einem experimentellen Thema) zu vereinbaren. Der Betreuer muss dem Prüfungsausschuss für die wissenschaftliche Prüfung im Ersten Staatsexamen angehören.
Die Abfolge der Lehrveranstaltungen (s. folgende Tabelle) ist nur eine allgemeine Empfehlung, die meisten Lehrveranstaltungen können auch in anderen als den angegebenen Semestern besucht werden, z. B. bei Kollision mit Lehrveranstaltungen des anderen Studienfaches. Da mehrere Fächer mit Chemie kombiniert werden können, ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Empfehlung zu geben. Es wird aber dringend empfohlen, die Lehrveranstaltungen eines Teilgebietes (z. B. anorganische Chemie) in der angegebenen Reihenfolge zu hören, da sie aufeinander aufbauen. Wegen des zeitlichen Umfangs der Anorganisch-Chemischen Praktika sollte darauf geachtet werden, dass nicht im gleichen Semester zu viele Lehrveranstaltungen des zweiten Faches belegt werden.
Empf. Semester | Bezeichnung | LPO I 2002 | Veranstal-tungstyp | SWS | Leistungsnachweise laut Studienordnung |
---|---|---|---|---|---|
1 |
Allgemeine und Anorganische Experimentalchemie (mit Übungen) |
§46 (1) Nr. 1 |
V+Ü |
5+1 |
AC-Schein (c) * |
2 |
Organische Chemie 1 (Organische Experimentalchemie) mit Übungen |
§46 (1) Nr. 1 |
V+Ü |
5+1 |
Schein |
2 |
Chemisches Grundpraktikum für Lehramtsstudierende mit Begleitvorlesung bzw. Seminar (quantitativer Teil) |
§46 (1) Nr. 1 |
P + V |
7+2 |
AC-Schein (c) * |
3 |
Physikalische Chemie 1 (mit Übungen) |
§46 (1) Nr. 1 |
V+Ü |
3+1 |
- |
3 |
Anorganisch-chemisches Praktikum mit Seminar (qualitativer Teil) |
§46 (1) Nr. 1 |
P + S |
7 + 1 |
AC-Schein (c) * |
4 |
Fachdidaktik Chemie 1 |
§46 (1) Nr. 2 |
V |
2 |
Schein |
4 |
Seminar zum Studien begleitenden Praktikum |
§38 (2) |
S |
2 |
Schein |
5 |
Org.-chem. Praktikum und begleitende Vorlesung ("Chemisches Praktikum 2" - Blockpraktikum März/April) |
§46 (1) Nr. 1 |
P+V |
10+3 |
Schein |
5 |
Physikalisch-chemisches Praktikum |
§46 (1) Nr. 1 |
P |
5 |
- |
5 |
Fachdidaktik Chemie 2 |
§46 (1) Nr. 2 |
V |
2 |
Schein |
6 |
Übungen im Vortragen mit Demonstrationen in anorganischer, organischer und physikalischer Chemie |
§46 (1) Nr. 3 |
Ü |
3+3 |
- |
6 |
Spezialveranstaltungen in Zusammenhang mit der "schriftlichen Hausarbeit" (Zulassungsarbeit) |
§30 |
V,S,Ü |
6 |
- |
* Der AC-Schein besteht aus drei Leistungsnachweisen aus den AC-Veranstaltungen.
Im Falle eines Studienplatzwechsels sollten für alle besuchten Veranstaltungen, die keine Scheine ausgeben, diese im Studentensekretariat beantragt werden.